top of page

Meine Leistungen im Überblick

Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) 

Ständig steigende Heizkosten können mit sinnvollen Sanierungsmaßnahmen wirkungsvoll reduziert werden. Ein individueller Sanierungsfahrplans (iSFP) liefert hierzu ein maßgeschneidertes Konzept aus aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Mit einem iSFP können Sie zudem deutlich höhere staatliche Förderungen für Ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten. Und sogar die Erstellung des iSFP selbst wird mit bis zu 50% Zuschuss gefördert. Wie ist der Ablauf? Bei einem ersten Vor-Ort-Termin nehme ich eine umfassende Begutachtung des Gebäudes vor und erfasse sämtliche Daten. Im daran anschließenden persönlichen Gespräch über Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen zeichnet sich bereits ein grobes Konzept ab. Im nächsten Schritt erfasse ich das komplette Gebäude in der Bilanzierungssoftware. Die Berechnungsergebnisse machen energetische Schwachstellen deutlich und zeigen auf, wo der größte Handlungsbedarf besteht. Aus diesen Informationen werden nach und nach alle sinnvollen Sanierungsmaßnahmen abgeleitet und vor Erstellung des endgültigen Planes mit Ihnen nochmal abgestimmt. Abschätzungen zu den voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen erleichtern eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit und runden den iSFP ab. Bei einer abschließenden Präsentation und Übergabe des fertigen iSFP werden alle Maßnahmen im Detail besprochen, die Fördermöglichkeiten erläutert und das weitere Vorgehen geklärt.

Energieausweise

Ein Energieausweis informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Bei Verkauf oder Vermietung von Häusern oder Wohnungen besteht i.d.R. eine gesetzliche Vorlagepflicht. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich vor allem im Aufwand für ihre Erstellung unterscheiden: Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Während Verbrauchsausweise lediglich auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsdaten ausgestellt werden, erfordern Bedarfsausweise eine umfassende Erfassung und Bilanzierung. Für viele Gebäude besteht ein Wahlrecht hinsichtlich der Ausweisart, das mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027 nochmal ausgeweitet wird. Im Rahmen der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bekommen Sie von mit auf Wunsch und ohne Aufpreis auch einen Energieausweis.

Baubegleitung

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Haustür, Dach, Wände etc.) ist die Einbindung eines Energieberaters zur energetischen Baubegleitung erforderlich. Dabei überprüfe ich zunächst das Vorhaben selbst und die Angebote der Handwerker auf Förderfähigkeit. Im nächsten Schritt stelle ich für Sie alle Förderanträge und plane die Details für die Umsetzung. Hierbei geht es vor allem um die Vermeidung von Wärmebrücken und die Sicherstellung luft- und schlagregendichter Anschlussfugen. Fehlerhafte Ausführungen können im schlimmsten Fall zu Bauschäden und Schimmelbildung führen. Deshalb bespreche ich mit den Firmen die konkreten Umsetzungsdetails und überprüfe im Rahmen von Vor-Ort-Terminen die richtlinienkonforme Umsetzung. Abschließend erstelle ich alle erforderlichen Unterlagen und Anträge zur Ausbezahlung der Förderung.

Fördermittelberatung und Antragsservice

Vor der Umsetzung einer Maßnahme berate ich Sie hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und bespreche mit Ihnen alle Details zum Ablauf, von der Einholung der Angebote bis zur Auszahlung des Zuschusses. Bei größeren Investitionen ist es praktisch immer sinnvoll, zuvor einen „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erstellen zu lassen, da Sie dadurch wesentlich höhere Förderungen in Anspruch nehmen können. Für den Erhalt des neuen Zuschusses für ältere, unsanierte Gebäude („WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen“, ab 2027) wird i.d.R. die Ausstellung eines Energieausweises zur Nachweisführung erforderlich sein. Ich stelle für Sie sämtliche Anträge und überwache für Sie die Einhaltung von Fristen und die korrekte Bearbeitung der Anträge durch BAFA und KfW.

Lüftungskonzepte

Nach dem Einbau neuer Fenster oder der Dämmung des Daches ist Ihr Haus wesentlich luftdichter als vorher, was zu bauphysikalischen Problemen und Schimmelbefall führen kann. Daher ist bei bestimmten Maßnahmen auch eine Überprüfung auf Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 vorgeschrieben. Das Ergebnis zeigt, ob eine Lüftung über die Fenster bereits ausreicht, oder ob in einzelnen Räumen der Einbau von Lüftungsgeräten ratsam ist. Diese gewährleisten nicht nur eine dauerhaft gute Luftqualität, sondern sparen sogar Energie ein, wenn sie mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet sind.

bottom of page